Wie groß darf ein Doppelcarport in Österreich sein?

Wie groß darf ein Doppelcarport in Österreich sein?Ein Carport ist eine praktische und attraktive Alternative zu einer Garage. Durch seine offenen Seiten ist er hell und lässt einen an der frischen Luft sein während man zum Beispiel Ladetätigkeiten am Auto ausführt. Gleichzeitig ist man unter einem Dach, das vor Regen und Schnee schützt. Man erspart sich im Winter das leidige Abkehren des Autos vor der Fahrt und auch Verschmutzung durch Regenwasser wird vermieden. Doch die meisten Haushalte in Einfamilienhäusern in Österreich haben zwei Autos und oft möchte man auch Zubehör und Geräte, oder Fahrräder, Motorräder und dergleichen gemeinsam mit dem Auto unterbringen. Dann empfiehlt sich ein Doppelcarport oder auch ein Doppelcarport mit angebautem Geräteschuppen, wie sie von verschiedensten Anbietern verkauft werden. Wenn Sie einen solchen in Erwägung ziehen, stellt sich schnell die Frage wie groß ein Carport in Österreich eigentlich sein darf und ab wann eine Genehmigung für ihn erforderlich ist.

Ab wann braucht man für einen Doppelcarport eine Genehmigung?

Das ist davon abhängig wo sie leben. In Österreich ist das Baurecht von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich geregelt. In den meisten Bundesländern hängt die Genehmigungspflicht von der Größe des Carports ab. Zudem haben auch Gemeinden das Recht zusätzliche Bauvorschriften zu erlassen. Das dient dem Schutz der Rechte der Nachbarn und der Erhaltung des Ortsbilds. Für den Bürger, der sich einfach nur einen praktischen Carport wünscht, macht es dien Anschaffung allerdings oft frustrierend kompliziert. Wurde ein Carport ohne eine erforderliche Baugenehmigung errichtet, führt dies zu einem Verfahren nach dem Verwaltungsverfahrensrecht. Die schlimmste Konsequenz kann dabei sein, dass Ihr Carport wieder abgerissen werden muss. Bei kleinen Abweichungen von den Vorschriften der Bauverordnung kann wird jedoch meistens ein Umbau angeordnet werden um die Abweichungen zu beheben. Dies kommt jedoch deutlich teurer als im Voraus die erforderliche Genehmigung einzuholen. Erkundigen Sie sich also vor Errichtung eines Doppelcarports auf jeden Fall bei Ihrer Gemeinde welche Bauvorschriften für das Vorhaben gelten.

Wie groß darf ein Doppelcarport sein?

Wien

In Wien ist grundsätzlich keine Genehmigung für den Bau von Carports erforderlich und die Größe damit lediglich vom Ihnen zur Verfügung stehenden Raum abhängig.

Niederösterreich

In Niederösterreich ist ein Carport genehmigungsfrei, wenn die Fläche 50 m² und die Höhe 3 m nicht überschreitet. Mindestens drei Seiten Ihres Carports müssen offen sein und Sie brauchen die Zustimmung aller Nachbarn deren Rechte betroffen sein könnten. Eine schriftliche Meldung des Bauvorhabens an die Baubehörde einschließlich einer Skizze ist erforderlich. In manchen Fällen kann doch zu Problemen kommen durch die Gemeinde. Dann wird eine Baugenehmigung benötigt.

Burgenland

Im Burgenland ist das Bauprojekt genehmigungsfrei, wenn er nicht größer als 29 m² und nicht höher als 2 m ist. Eine schriftliche Information der Baubehörde ist allerdings erforderlich. Möglicherweise wird auch gefordert, dass Sie eine Skizze des geplanten Carports beilegen. Wenn Sie bis zur Grundstücksgrenze bauen, brauchen Sie auch eine Einverständniserklärung des betroffenen Nachbarn.

Steiermark

In der Steiermark können Sie einen Doppelcarport mit bis zu 40 m² Größe ohne Genehmigung bauen, müssen die Baubehörde aber vorher in Kenntnis setzen. Vergessen Sie auch hier nicht sich auch über Vorschriften der Gemeinde zu informieren.

Oberösterreich

In Oberösterreich ist die Genehmigungspflicht von den Wänden des Carports abhängig. Sind nicht mehr als 50% des Umfangs geschlossen, ist eine Fläche von bis zu 35 m² genehmigungsfrei. Andernfalls gilt eine maximale Größe von nur 15 m². In beiden Fällen ist die Zustimmung aller möglicherweise betroffenen Nachbarn und eine schriftliche Meldung mit Skizze des Bauvorhabens an die Baubehörde erforderlich.

Kärnten

In Kärnten ist eine Fläche von bis zu 25 m² genehmigungsfrei zulässig. Allerdings gilt hier auch eine Höhenbegrenzung von 3,5 m und die Möglichkeit zusätzlicher Einschränkungen durch die Gemeinde. Die Baubehörde muss formlos informiert werden, wobei aber eine genaue Bezeichnung des Bauvorhabens erforderlich ist.

Vorarlberg

In Vorarlberg sind in der Bauordnung keine konkreten Anforderungen für die genehmigungsfreie Errichtung von Carports festgelegt. Wenn Sie hier einen Doppelcarport errichten wollen ohne eine Baugenehmigung einholen zu müssen, sollten Sie sich am besten gleich direkt bei Ihrer Gemeinde nach den entsprechenden Vorschriften erkundigen.

Salzburg und Tirol

In Salzburg und Tirol brauchen Sie in jedem Fall eine Genehmigung.

Wenn Sie für Ihren Doppelcarport doch eine Baugenehmigung brauchen

Wenn Sie in Salzburg oder Tirol wohnen, oder die für Ihr Bundesland vorgegebenen Beschränkungen nicht einhalten können, müssen Sie eine Genehmigung Ihres Bauvorhabens von der Baubehörde einholen. Um diese zu erhalten müssen Sie ein Bauantragsformular ausfüllen und gemeinsam mit den folgenden Dokumenten einsenden:

  • Kostenübersicht und Baubeschreibung
  • Bauplan
  • Lageplan des Grundstücks
  • Unterschriebenes Baugenehmigungsverfahren für die Statik
  • Unterschriebenes Baugenehmigungsverfahren

Doppelcarport Größe Österreich

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